
Die Organe der KARL KOLLE Stiftung

Der Vorstand
Der Stiftungsvorstand ist das einzige zwingend vorgeschriebene Organ einer Stiftung (§ 81 Abs.1 Nr.5 BGB). Seine wesentlichen Aufgaben sind die Vertretung der Stiftung sowie die Geschäftsführung. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.


Das Kuratorium
Das Kuratorium ist neben dem Vorstand ein wichtiges Organ für die Leitung und Kontrolle einer Stiftung. Neben den rechtlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben übernimmt das Kuratorium beratende Tätigkeiten und wird an Beschlussfassungen über Fördermittel beteiligt.
Das Kuratorium der KARL KOLLE Stiftung setzt sich aus fünf Mitgliedern aus der Wissenschaft, Wirtschaft und sozialen Tätigkeitsfeldern zusammen.

Vergabe der Zuschüsse
Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet gemeinsam der Vorstand und das Kuratorium der KARL-KOLLE-Stiftung. Das Kuratorium umfasst Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sozialen Tätigkeitsfeldern.
Sie erreichen uns
KARL-KOLLE-Stiftung
Lissaboner Allee 1
44269 Dortmund