Förderrichtlinien

§ 1

Fördergrundsätze

Die KARL-KOLLE-Stiftung fördert auf Antrag einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung. Folgende Förderungsgrundsätze müssen erfüllt sein:

  1. Gefördert werden können Projekte in den Regionen Ruhrgebiet, insbesondere Dortmund und der Kreis Unna und angrenzende Regionen sowie in Lateinamerika. Dieses entspricht dem Stiftungswillen des Gründers Karl Kolle.
  2. Die Projekte müssen der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung oder sozialen Zwecken dienen. Der Antragsteller muss grundsätzlich berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) für diesen Zweck ausstellen zu dürfen; Körperschaften, die nicht zu den inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststellen zählen, haben diese Berechtigung durch gültigen Freistellungsbescheid vom zuständigen Finanzamt nachzuweisen;
  3. Mit den Projekten dürfen nur in Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung stehende Zwecke verfolgt werden; darüber hinaus dürfen die Projekte nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

§ 2

Förderantrag

Anträge zur Förderung von Projekten sind per E-Mail an info(at)karl-kolle-stiftung.de oder in schriftlicher Form an die KARL-KOLLE-Stiftung, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund zu richten.
II 

Anträge bei der KARL-KOLLE-Stiftung müssen folgende Inhalte ausweisen:

  1. Benennung des Antragstellers (Antragsformular)
  2. Allgemeine Beschreibung des Projektes
  3. Allgemeiner Zweck des Projektes
  4. Zeitliche Abschätzung für den Verlauf des Projektes
  5. Angabe über die mitwirkenden Personen
  6. Finanzierungsplan des Projektes; aus dem Plan muss die beabsichtigte Gesamtfinanzierung hervorgehen
  7. Beantragte Förderungshöhe
  8. Ggf. Kopie des Freistellungsbescheides (s. § 1 Ziffer 2)
  9. Schriftliche Erklärung des Antragstellers zur verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie
III Eine Ablehnung eines Antrags erfolgt, außer bei Absagen auf Grund fehlender Satzungskonformität, ohne die Angabe von Gründen durch den Vorstand. 

§ 3

Bewilligung

Über die jeweilige Förderung eines beantragten Projektes entscheidet der Vorstand; bei größeren Fördervorhaben in Abtimmung mit dem Kuratorium.
II 

Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt.

III Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
IV Die Zuwendungsbestätigung ist der KARL-KOLLE-Stiftung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Fördermittel zuzusenden.
VI Die Bewilligung zur Förderung eines Vorhabens erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinie. In diesem Fall sind bereits ausgezahlte Fördermittel unverzüglich an die KARL-KOLLE-Stiftung zurückzuzahlen.

§ 4

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der KARL-KOLLE-Stiftung.

§ 5

 Abschlussbericht

Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftungsvorstand im Rahmen eines Abschlussberichtes schriftlich über dessen Verlauf zu unterrichten. In diesem Bericht ist auf folgende Punkte einzugehen:

  • Sind die bei Projektbeginn formulierten Erwartungen erfüllt worden?
  • Ist eine Fortsetzung des Projekts geplant?
  • Für welche Bereiche innerhalb des Projekts wurden die Fördermittel der KARL-KOLLE-Stiftung eingesetzt?
  • Beurteilung der Resonanz auf das Projekt in der Presse

§ 6

Verwendungsnachweis

Nach Beendigung eines geförderten Projektes ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser muss mindestens folgende Elemente enthalten:
  1. Die nach Ausgaben- und Einnahmegruppen gegliederte Aufstellung, wobei nach Möglichkeit kenntlich gemacht werden soll, für welche Positionen die von der KARL-KOLLE-Stiftung bereit gestellten Fördermittel verwendet wurden;
  2. Belege über die wesentlichen Ausgaben und Einnahmen.
II 

Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Konto der KARL-KOLLE-Stiftung zu überweisen.

Förderantrag

Der Förderantrag steht auf der folgenden Seite zum Download bereit:

Richtlinien & Antrag

Vergabe der Zuschüsse

Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet gemeinsam der Vorstand und das Kuratorium der KARL-KOLLE-Stiftung. Das Kuratorium umfasst Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sozialen Tätigkeitsfeldern.

Sie erreichen uns

KARL-KOLLE-Stiftung
Lissaboner Allee 1
44269 Dortmund

info(at)karl-kolle-stiftung.de