
Förderrichtlinien
§ 1 |
Fördergrundsätze
|
||||||||||
§ 2 |
Förderantrag
|
||||||||||
§ 3 |
Bewilligung
|
||||||||||
§ 4 |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der KARL-KOLLE-Stiftung. |
||||||||||
§ 5 |
Abschlussbericht Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftungsvorstand im Rahmen eines Abschlussberichtes schriftlich über dessen Verlauf zu unterrichten. In diesem Bericht ist auf folgende Punkte einzugehen:
|
||||||||||
§ 6 |
Verwendungsnachweis
|
Förderantrag
Förderantrag
Der Förderantrag steht auf der folgenden Seite zum Download bereit:
Vergabe der Zuschüsse
Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet gemeinsam der Vorstand und das Kuratorium der KARL-KOLLE-Stiftung. Das Kuratorium umfasst Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sozialen Tätigkeitsfeldern.
Sie erreichen uns
KARL-KOLLE-Stiftung
Lissaboner Allee 1
44269 Dortmund