Soziales Engagement
Die KARL-KOLLE-Stiftung fördert auch Menschen jeden Alters in besonderen Lebenslagen wie z. B. Eingliederungsbeihilfen. Dabei wird die selbstlose Förderung von Personen im Sinne von § 53 AO, dies jedoch im wesentlichen durch Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, die sich mit dieser Art der Hilfe schwerpunktmäßig befassen.
Förderantrag
Der Förderantrag steht auf der folgenden Seite zum Download bereit:
Vergabe der Zuschüsse
Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet gemeinsam der Vorstand und das Kuratorium der KARL-KOLLE-Stiftung. Das Kuratorium umfasst Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sozialen Tätigkeitsfeldern.
Sie erreichen uns
KARL-KOLLE-Stiftung
Lissaboner Allee 1
44269 Dortmund