
Soziales Engagement

Die KARL-KOLLE-Stiftung fördert auch Menschen jeden Alters in besonderen Lebenslagen wie z. B. Eingliederungsbeihilfen. Dabei wird die selbstlose Förderung von Personen im Sinne von § 53 AO, dies jedoch im wesentlichen durch Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, die sich mit dieser Art der Hilfe schwerpunktmäßig befassen.
Aktuelle Projekte im Förderbereich
Aktuelle Nachrichten im Förderbereich
Förderantrag
Der Förderantrag steht auf der folgenden Seite zum Download bereit:
Vergabe der Zuschüsse
Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet gemeinsam der Vorstand und das Kuratorium der KARL-KOLLE-Stiftung. Das Kuratorium umfasst Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sozialen Tätigkeitsfeldern.
Sie erreichen uns
KARL-KOLLE-Stiftung
Lissaboner Allee 1
44269 Dortmund