Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Wir freuen uns, dass Sie sich im Sinne unseres Stiftungszweckes engagieren möchten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei! Bitte nutzen Sie hierzu nur noch den Online-Antrag unserer Stiftung. Postalisch oder per E-Mail eingegangene Anträge können wir leider nicht mehr bearbeiten.
In der Regel entscheidet das Kuratorium halbjährlich über die eingegangenen Förderanträge. Unser Vorstand steht Ihnen bei der Antragsstellung sowie in der Zwischenzeit zur nächsten Kuratoriumssitzung sehr gerne für Fragen zur Verfügung. Bewilligte Mittel werden je nach Absprache zwischen Ihnen und dem Vorstand ausgezahlt.
Nach der Projektdurchführung bitten wir Sie uns unaufgefordert die laut unseren Förderrichtlinien notwendigen Unterlagen an die E-Mailadresse foerderantrag@karl-kolle-stiftung.de zuzusenden:
- Spendenbescheinigung nach Geldeingang
- Nachweis der Projektdurchführung, inkl. Aufstellung der angefallenen Kosten
- Gerne nehmen wir auch unsere geförderten Projekte mit einem Auszug mit Bildern zur Veröffentlichung auf unserer Homepage auf. Über Textvorschläge und Bilder, die wir veröffentlichen dürfen, würden wir uns ganz besonders freuen.
Wir danken Ihnen bereits jetzt für die Unterstützung durch die Einhaltung der Förderprozesse unserer Stiftung!
Förderrichtlinien
§ 1 | Fördergrundsätze
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§ 2 | Förderantrag
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§ 3 | Bewilligung
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§ 4 | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die geförderten Projekte werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der KARL-KOLLE-Stiftung. | ||||||||||
§ 5 | Abschlussbericht Nach der Beendigung eines Projektes ist der Stiftungsvorstand im Rahmen eines Abschlussberichtes schriftlich über dessen Verlauf zu unterrichten. In diesem Bericht ist auf folgende Punkte einzugehen:
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§ 6 | Verwendungsnachweis
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